Ab heute hängen alle #Wahlplakate in #SchleswigHolstein illegal und sind Ordnungswidrigkeiten (§ 23 Abs. 2a StrWG i.V.m. § 56 Abs. 1 Nr. 1 StrWG).
Also falls ihr irgendwo noch #noAfD-Plakate (oder auch von anderen unsympatischen Parteien) seht ... könntet ihr mit einer entsprechenden OWi-Anzeige bei der Kommune dem Budget der Partei effektiv schaden. Also, könnte man
In anderen Bundesländern gelten mit Sicherheit vergleichbare Regelungen!