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#eugh

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Das Urteil des #EUGH zum Thema rechtlicher Anerkennung von #trans Personen ist gewissermaßen eine Revolution.

Nicht alle EU-Staaten haben eine Anerkennung von trans Personen - etwa das zutiefst queerfeindliche Ungarn.

Das EUGH hat hier jetzt eine Pflicht der Anerkennung beim Vorlegen geeigneter Nachweise daraus gemacht.
Und zwar - mit Verweis auf die die #DSVGO, die eine Berichtigung von Daten vorsieht.
curia.europa.eu/jcms/upload/do

👉 Letzte Woche hat der #EuGH (@Curia) in einem Urteil zu Bußgeldern im Datenschutzrecht die Praxis der europäischen Aufsichtsbehörden bestätigt.

💡 Ein zulässiges Kriterium für die Bemessung von Geldbußen ist demnach der Umsatz des Unternehmens. Ist dieses Teil einer Unternehmensgruppe, dürfen sich die Aufsichtsbehörden am Umsatz der gesamten Gruppe orientieren. Die Sanktion müsse "wirksam, verhältnismäßig, als auch abschreckend" sein, schreibt das Gericht.

🔗 Urteil: curia.europa.eu/juris/document

Der #EuGH hat am 09.01.2025 in der RS Mousse (C-394/23) entschieden, dass aufgrund des Prinzips der #Datenminimierung (Art. 5 Abs 1 lit. c #DSGVO) die Verarbeitung des Datums "Geschlecht" bei der Datenerhebung iZhg mit Vertragsanbahnungen und/oder -abschlüssen als nicht erforderlich iSd Art 6 Abs 1 lit b DSGVO anzusehen ist.
dataprotect.at/2025/01/09/das-

dataprotect - Informationen zum Datenschutz in Österreich und der EU (DSGVO, DSG) · Das Geschlecht der natürlichen Person ist bei Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Basis der Vertragserfüllung iSd Art 6 Abs 1 lit b nicht erforderlichDer EuGH hat am 09.01.2025 in der RS Mousse (C-394/23) entschieden, dass aufgrund des Prinzips der Datenminierung (Art 5 Abs 1 lit c DSGVO) die Verarbeitung des Datums "Geschlecht" bei der Datenerhebung iZhg mit Vertragsanbahnungen und/oder -abschlüssen als nicht erforderlich iSd Art 6 Abs 1 lit b DSGVO anzusehen ist. Was erstens den Zweck der Kommunikation betrifft, so kann die ordnungsgemäße Erfüllung eines (Beförderungs-)Vertrags nicht von der Verwendung der Anrede in der Kommunikation des (Transport-)Unternehmens mit seinen Kunden abhängen, selbst wenn der für die Verarbeitung Verantwortliche mit seinen Kunden in personalisierter Weise kommunizieren möchte. Ein (Transport-)Unternehmen kann problemlos in personalisierter Weise mit seinen Kunden kommunizieren, ohne deren Anrede zu verwenden "Die systematische Verarbeitung von Anrededaten ist als nicht erforderlich für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen, anzusehen, wenn diese Verarbeitung darauf abzielt, in Übereinstimmung mit der allgemeinen Verkehrssitte in der geschäftlichen Kommunikation eine personalisierte geschäftliche Kommunikation zu ermöglichen oder eine Anpassung der Beförderungsdienstleistung aufgrund des Geschlechts der betroffenen Person zu gewährleisten." Die Verarbeitung kann auch nicht auf Art 6 Abs 1 lit f DSGVO ("berechtigte Interessen") gestützt werden, wenn der Verantwortliche den Nutzern, von denen die Daten erhoben wurden, das mit der Verarbeitung verfolgte berechtigte Interesse nicht mitgeteilt hat. Wer sich auf die Verarbeitung iSd berechtigten Interesses des Art 6 Abs 1 lit f DSGVO stützten möchte, hat daher die Verpflichtung (und auch den Nachweis zu erbringen), dass diese konkreten Interessen den betroffenen Personen mitgeteilt wurden. "56. Mit anderen Worten: Die aus der Nichteinhaltung der Informationspflicht nach Art. 13 Abs. 1 Buchst. d DSGVO resultierende Sanktion ist die Rechtswidrigkeit der Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten."
Replied in thread

Und hier noch eine Antwort von dem Autor des Heiseartikels, der auf eine Fakenws Anschuldigung reagierte. Dieser zeigte die schriftliche Nachlieferung über den Presseverteiler auf. Auch in dieser wird keine Beteiligung der grünen an einer #vds ersichtlich. Richtigstellung seitens heise: Fehlanzeige. heise.de/forum/heise-online/Ko

heise onlineheise onlineNews und Foren zu Computer, IT, Wissenschaft, Medien und Politik. Preisvergleich von Hardware und Software sowie Downloads bei Heise Medien.

Regierungsprecherin #ChristianeHoffmann sagte nie wörtlich #Vorratsdatenspeicherung sondern immer wieder „rechtssichere Speicherpflicht von IP-Adressen“ in der Pressekonferenz. Eine solche Speicherung wäre #Quickfreeze. Die #VDS ist ja zum Glück vom #EUGH einkassiert worden. @heiseonline hätte, zumindest auf Basis der PK, nicht darauf kommen sollen, dass #Grüne die VDS wollen. Auf welcher Basis andere Teile des Artikels entstanden, würde ich gerne noch wissen.

heise.de/news/Nach-Magdeburg-B

heise online · Nach Magdeburg: Bundesregierung will VorratsdatenspeicherungBy Falk Steiner

#Urteil des #EuGH: #Smartphone-Zugriff auch bei leichten #Straftaten erlaubt

"Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die #Polizei auch bei leichten Straftaten Smartphones auslesen darf - allerdings nur, wenn ein Gericht oder eine andere unabhängige Behörde das vorher prüft." tagesschau.de/inland/innenpoli

tagesschau.de · EuGH-Urteil: Smartphone-Zugriff auch bei leichten Straftaten erlaubtBy Gigi Deppe

EuGH zu afghanischen Frauen: Europa darf die Augen nicht verschließen

Der EU hat entschieden, dass afghanische Frauen jetzt ein Recht auf Asyl ohne Einzelfallprüfung haben. Das ist mutig, findet Gigi Deppe - gerade in Zeiten, in denen Parteien Zulauf haben, die Migration bekämpfen wollen.

➡️ tagesschau.de/ausland/europa/e

tagesschau.de · EuGH zu afghanischen Frauen: Europa darf die Augen nicht verschließen By Gigi Deppe

Europäischer Gerichtshof stärkt Asylrecht von afghanischen Frauen

Der Europäische Gerichtshof hat den Schutz von afghanischen Frauen gestärkt: Die Repressionen des Taliban-Regimes seien so massiv, dass sie grundsätzlich als Verfolgte gelten. Damit stehe ihnen in der EU Asyl zu. Von Max Bauer.

➡️ tagesschau.de/ausland/europa/e

tagesschau.de · Europäischer Gerichtshof stärkt Asylrecht von afghanischen FrauenBy Max Bauer